Allgemeine Geschäftsbedingungen der NoNoise Automotive GbR zur Nutzung der Anlagen des Quantyaparx Augsburg (Elektro-MotoCross Trainingsanlage)

Geltungsbereich:

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse im Rahmen der Nutzung des Quantyaparx Augsburg zwischen der NoNoise Automotive GbR (nachfolgend Betreiber genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt), sofern keine gesonderten Individualvereinbarungen getroffen wurden.
Sie gelten mit dem Unterschreiben des Haftungsausschlusses als akzeptiert.

Benutzung des Quantyaparx Augsburg und Haftung des Kunden:

Unsere Sicherheitsbestimmungen sind für alle Kunden der Trainingsanlage verbindlich (siehe auch Hinweistafel). Die Benutzung der Anlage inkl. aller Strecken (Erwachsenenstrecke, Kinderstrecke, Schulungsstrecke etc.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

Räumlicher Geltungsbereich sind alle durch Trassierbänder gekennzeichneten Strecken, die Bereiche außerhalb der Strecken (Sternzelt, Vorstart, Parkplätze etc.), die Verbindungsstrecke zwischen Anmeldung und den jeweiligen Strecken, die Schulungsstrecke. Kunden, die sich außerhalb dieser Bereiche mit oder ohne Freigabe durch das Personal des Betreibers bewegen, tun dies auf eigenes Risiko und Gefahr. Ein expliziter Hinweis darauf durch den Betreiber ist nicht erforderlich.

Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Mit dem Kauf eines Fahrtickets oder verbindlichen Buchung erklärt der Kunde bzw. der Kunde als Organisator, dass er sich der mit dem Motorradsport (u. speziell MotoCross) verbundenen Risiken und Gefahren bewusst ist. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber ist hierfür nicht erforderlich.
Jeder Kunde versichert, dass er gesund ist und über die notwendigen körperlichen Vorrausetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder das Motorradfahren beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist. Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die primär an der Anmeldung ausgehängten Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Betreiberpersonals zu halten.

Bei Verstößen erfolgt ein Abbruch der Trainingsfahrt (Turn) oder im Extremfall ein Verweis von der Anlage. Die Tickets verlieren damit ihre Gültigkeit. Diesbezügliche Forderungen an den Betreiber können nicht gestellt werden.
Das Mindestalter für die Benutzung liegt bei ca. 6 Jahren. Bei minderjährigen Kunden bedarf die Benutzung der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Kunden entstehen in voller Höhe. Ist der Kunde Organisator einer Gruppenveranstaltung, hat er jeden Teilnehmer explizit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers hinzuweisen. Insbesondere versichert der Kunde als Organisator der Gruppenveranstaltung, dass seine Teilnehmer die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten seines Teilnehmers entstehen in voller Höhe. Bei Minderjährigen haftet der jeweilige gesetzliche Vertreter.

 

  • Die Strecken der Anlage dürfen aus Sicherheitsgründen nur in geeigneter Schutzbekleidung befahren werden. Über die Eignung entscheidet der Betreiber.
  • Auf den Strecken verpflichtet sich der Kunde, sich gemäß den Regeln des Betreibers, denen des gesunden Menschenverstandes und der im Motorradsport üblichen vernünftigen Verhaltensweisen zu verhalten.
  • Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisung der Instruktoren, der Streckenposten, des Tresenpersonals uneingeschränkt Folge zu leisten.
  • Auf der Strecke gelten die im Motorsport üblichen Flaggensignale (siehe Aushang an der Anmeldung). Diese sind zu befolgen.
  • Beschädigungen an der Anlage und dem Verleihmaterial werden in der Regel über die bei Motorradsportveranstaltungen übliche Sturzkasse abgerechnet.
  • Beanstandungen und Mängel sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen!

 

 

Haftung des Betreibers:

Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen. Gegenüber einem Unternehmer als Kunden haftet der Betreiber für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und die seine Erfüllungsgehilfen verursachen, gemäß § 278 BGB nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war, und wenn ein zu leistender Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden abdeckt.

Für Wertsachen und Ausrüstungsgegenstände, wie Material der Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Durch Hinterlegung, Aufbewahrung oder Einlagerung kommt ein Rechtsverhältnis nicht zustande. Die Haftung wird ebenfalls für Gegenstände des Kunden, die dieser auf das Gelände des Betreibers verbringt, ausgeschlossen. Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Veranstalter (Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung).

Leistung:

Der Umfang der Leistung ergibt sich sowohl aus der im Kassenbereich deutlich sichtbar ausgelegten oder unter www.quantya-augsburg.de einsehbaren Leistungsbeschreibung bzw. der aktuellen Preisliste des Betreibers. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zu einer Preisminderung, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, insoweit der Betreiber nicht zwingend nach dem Gesetz haftet oder etwas Anderes vereinbart ist. Jede Rückerstattung im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigung der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Kunden durch Krankheit oder Verletzung ist ausgeschlossen. Ist der Betreiber zur Leistungserbringung außerstande, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen an einem anderen von ihm bestimmten Termin zu ersetzen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für den Kunden zumutbar ist.

Geschwindigkeit im öffentlichen Betrieb:

Der Betreiber legt die möglichen Geschwindigkeit der Motorräder im öffentlichen Betrieb in eigenem Ermessen und unter Wahrung der Betriebssicherheit fest. Ansprüche der Kunden auf eine andere als die vom Betreiber festgelegte Betriebsgeschwindigkeit bestehen nicht.

Preise:

Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Einzeltickets: Die einzelnen Trainingstickets gelten vom Zeitpunkt des Fahrtbeginns an, welcher durch die Freigabe der jeweiligen Strecke durch den Instruktor oder Streckenposten angezeigt wird. Für die Tickets gilt bei Verlust kein Ersatz. Tickets sind übertragbar. Evtl. Missbrauch führt zur Anzeige. Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minder- oder Überbelegung oder aus Witterungsgründen sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen. Die Tickets berechtigen nur zur Benutzung der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Strecken.

Außerdem ist der Betreiber berechtigt, Tickets oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn das Personal des Betreibers den Eindruck hat, dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen steht, oder wichtige Angaben zu seiner Gesundheit oder seinem Fahrkönnen und einer damit einhergehenden möglichen Nichteignung zur Teilnahme falsch angegeben oder  unterschlagen hat.

Nicht genutzte Tickets werden nicht zurückerstattet, ungeachtet von Witterungseinflüssen, Streckenzustand, höherer Gewalt, Einzelschicksalen etc.

10er Tickets: Analog Tickets. Eine Rückgabe bzw. Rückerstattung ist - auch bei Verletzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Inhabers - ausgeschlossen. Die 10er Tickets gelten während des öffentlichen Betriebs (d.h. nicht während Bahnreservierungen, Kursen, Privattrainings etc.). Jahreskarteninhaber haben keine besonderen Rechte. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln und Verstößen gegen die Hausordnung verliert die Jahreskarte ersatzlos ihre Gültigkeit. Witterungseinflüsse, Streckenzustand, höhere Gewalt etc. können nicht beanstandet werden und ermächtigen nicht zur Rückerstattung.

Verleihmaterial:

Die Verleihausrüstung (Motorräder, Bekleidung) ist sorgfältig und gemäß den Anweisungen des Personals zu behandeln. Schutzbekleidung ist gegen eine Gebühr erhältlich (siehe Preisliste). Bei Beschädigungen oder Verlust sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes in der Regel über die Sturzkasse abgedeckt. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden greift diese Regelung nicht und die Kosten der Reparatur, bzw. des Ersatzes sind vom Kunden in voller Höhe zu tragen.

Die Ausgabe von Verleihmaterial erfolgt nur durch Personal des Betreibers.

Reservierungen und Betreibervorbehalte:

Bei Reservierung (Gruppen, Kurse etc.) behält sich der Betreiber vor, Kurse oder Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder witterungsbedingt abzusagen.

Gruppenveranstaltung/Incentive, Nichtantritt:

Bei Buchung des Parks für eine größere Gruppe oder eine Firmenveranstaltung erheben wir eine Vorschußgebühr. Diese wird grundsätzlich bei Absage innerhalb von 5 Werkstagen vor der Veranstaltung durch den Kunden vom Betreiber als Aufwandsentschädigung einbehalten.

Rücktritt / Kündigung / Umbuchung durch den Betreiber:

Der Betreiber kann die Benutzung aller Anlagen des Quantyaparx Augsburg absagen, wenn eine sichere Durchführung der vereinbarten Leistung nicht mehr gewährleistet ist (Witterungsverhältnisse, unvorhersehbare Defekte etc.). Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden durch Umbuchungen ausgeglichen.

Datenschutz / Urheberrechte Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Betreiber zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben. Den Kunden werden Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers erfolgen.

NoNoise Automotive GbR

Quantyaparx Augsburg  |  Gersthofer Straße 60  |  86169 Augsburg  |  Fon 0821 / 50 47 471  |  Fax 0821 / 50 47 472